TY - JOUR
T1 - Pillar Two – Die subject to tax rule (STTTR)
AU - Jirousek, Heinz
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Die subject to tax rule (kurz STTR) ergänzt die im vorstehenden Beitrag näher erläuterte income inclusion rule (kurz IIR) und die undertaxed payment rule (kurz UTPR). Sie soll sicherstellen, dass Quellenstaaten im Fall bestimmter steuerlich abzugsfähiger konzerninterner Zahlungen, die ein hohes Gewinnverlagerungsrisiko mit sich bringen und die im Empfängerstaat keiner oder einer niedrigen Besteuerung unterliegen, zum Ausgleich des BEPS-bedingten Steuerverlustes die Berechtigung zur Erhebung einer zusätzlichen Abzugsteuer von bestimmten Zahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Mindeststeuer eingeräumt wird. Diese Zusatzsteuer ist gemäß dem im Pillar Two vorgesehenen Stufenbau der Methodenanwendung bei der Anwendung der IIR und UTPR vorrangig zu berücksichtigen. Während die Umsetzung der IIR und UTPR keiner Änderungen im DBA-Recht bedarf, ist die Anwendung der STTR nur durch Änderungen der bestehenden DBA möglich. Dies gilt im Übrigen auch für die bei der Anwendung der IRR erforderlichen switch over rule (kurz SOR), welche Hindernisse bei der Anwendung der IIR in Fällen beseitigen soll, in denen das DBA zur Anwendung der Befreiungsmethode verpflichtet.
AB - Die subject to tax rule (kurz STTR) ergänzt die im vorstehenden Beitrag näher erläuterte income inclusion rule (kurz IIR) und die undertaxed payment rule (kurz UTPR). Sie soll sicherstellen, dass Quellenstaaten im Fall bestimmter steuerlich abzugsfähiger konzerninterner Zahlungen, die ein hohes Gewinnverlagerungsrisiko mit sich bringen und die im Empfängerstaat keiner oder einer niedrigen Besteuerung unterliegen, zum Ausgleich des BEPS-bedingten Steuerverlustes die Berechtigung zur Erhebung einer zusätzlichen Abzugsteuer von bestimmten Zahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Mindeststeuer eingeräumt wird. Diese Zusatzsteuer ist gemäß dem im Pillar Two vorgesehenen Stufenbau der Methodenanwendung bei der Anwendung der IIR und UTPR vorrangig zu berücksichtigen. Während die Umsetzung der IIR und UTPR keiner Änderungen im DBA-Recht bedarf, ist die Anwendung der STTR nur durch Änderungen der bestehenden DBA möglich. Dies gilt im Übrigen auch für die bei der Anwendung der IRR erforderlichen switch over rule (kurz SOR), welche Hindernisse bei der Anwendung der IIR in Fällen beseitigen soll, in denen das DBA zur Anwendung der Befreiungsmethode verpflichtet.
UR - https://lesen.lexisnexis.at/_/pillar-two-die-subject-to-tax-rule-sttr/artikel/o_stz/2021/1-2/OeStZ_2021_1-2_017.html
M3 - Journal article
SN - 0029-9529
SP - 55
JO - Österreichische Steuerzeitung (ÖStZ)
JF - Österreichische Steuerzeitung (ÖStZ)
ER -