Abstract
In dieser Arbeit wird untersucht, welche Haftung eine Kapitalgesellschaft im Rahmen der privatrechtlichen Normen treffen kann, wenn sie sich (mehrheitlich) an einer Kapitalgesellschaft nach ungarischem Recht beteiligt. Die wirtschaftswissenschaftlich sinnvolle Trennung der Haftung und des Vermögens einer Kapitalgesellschaft von ihrer (Mehrheits-)Gesellschafterin ist in Ungarn gesellschaftsrechtlich verankert. Ohne Ausnahmeregelungen, die einen Haftungsdurchgriff auf die (Mehrheits)Gesellschafterin ermöglichen, wäre es jedoch möglich, dass Gläubiger und Minderheitsgesellschafter auf Grundlage dieses Trennungsgrundsatzes von ihr geschädigt werden. Den Rechtsinstituten, die einen Durchgriff auf das Vermögen der (Mehrheits-)Gesellschafterin ermöglichen, ist gemein, dass die (Mehrheits-)Gesellschafterin bestimmte Handlungen setzen muss, die der Gesetzgeber als unerwünscht normiert hat. Diese Rechtsinstitute sind im Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht und im Bürgerlichen Recht zu finden. Obwohl sie idR ihre Funktion erfüllen, sind in Ausnahmefällen Inkohärenzen oder überschießende Bestimmungen feststellbar. In solchen Fällen bewirkt das für die (Mehrheits)Gesellschafterin Rechtsunklarheit und ein sachlich nicht gerechtfertigtes, höheres Haftungsrisiko.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Gradverleihende Hochschule |
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Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505031 Zivilrecht
- 505044 Gesellschaftsrecht
- 505017 Rechtsvergleichung
- 505030 Wirtschaftsrecht
- 505032 Zivilverfahrensrecht
- 505
- 505034 Bank- und Kapitalmarktrecht