Abstract
Die Rückabwicklung von Kaufverträgen ist einerseits aufgrund individueller Parteienvereinbarung, andererseits durch gerichtliche Anfechtung möglich. Wann und ob die Rückabwicklung ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit iSd § 295a BAO darstellt, ist jedoch eine Frage der Abwägung im jeweiligen Anlassfall. Katharina Geweßler und Patrick Leyrer versuchen, die Frage zu klären, ob die Rückabwicklung von Kaufverträgen aufgrund (drohender) gerichtlicher Anfechtung oder individueller Parteienvereinbarung ohne gerichtliche Anfechtungsgründe sowie die Vertragsanpassung zur Abwendung des Rechtswegs aus ertragsteuerlicher Sicht rückwirkende Ereignisse iSd § 295a BAO darstellen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 218 - 222 |
Fachzeitschrift | Immo aktuell |
Jahrgang | 1 |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505025 Unternehmensrecht
- 502033 Rechnungswesen
- 502038 Steuerlehre