Abstract
Der Beitrag untersucht, welchen verfassungsrechtlichen Determinierungsanforderungen Gesetz- und Verordnungsgeber bei an die breite Öffentlichkeit gerichteten und stark "eingriffsintensiven" Verwaltungsstrafbestimmungen unterliegen und wie sich jene Determinierungsanforderungen zur Möglichkeit der Berufung auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum nach § 5 Abs 2 VStG verhalten. Als Fallbeispiel zur Veranschaulichung dieser Fragen dienen Regelungen über das "Betreten öffentlicher Orte" aus der Anfangszeit der COVID-19-Pandemie.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 134 - 145 |
Fachzeitschrift | Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
Jahrgang | 48 |
Ausgabenummer | 4 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505012 Öffentliches Recht
- 505026 Verfassungsrecht
- 505016 Rechtstheorie
- 505028 Verwaltungsrecht
- 506001 Allgemeine Staatslehre