Registerpfandrecht an einem Unternehmen in der RF - Teil 1

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Ein Kredit dient primär der Vor- oder Refinanzierung eines Unternehmens durch Fremdkapital. Da im Geschäftsleben aber weder die Insolvenz des Schuldners während der Rückzahlungsphase noch vertragswidriges bzw. opportunistisches Verhalten des Kreditnehmers ausgeschlossen werden können, lässt sich der Kreditgeber zur Absicherung des Risikos, das ihm das ausgegebene Darlehen zum Fälligkeitstermin nicht zurückgezahlt wird, vom Kreditnehmer Sicherheiten einräumen, aus denen er sich bei ausbleibender Rückzahlung des Kredites befriedigen kann. Gute Kreditsicherheiten sind daher wichtige Instrumente eines stabilen und funktionierenden Bankensystems und somit auch des Finanzmarktes. Ihre Tauglichkeit als Basis für die Kreditvergabe ist eine wesentliche Determinante für das gesamte Kreditvolumen, das einer Volkswirtschaft zur Verfügung steht . Je größer die Rechtssicherheit für die kreditierende Bank ist, desto eher werden Kredite zur Verfügung gestellt und desto geringer sind aus Sicht des Kreditnehmers die Finanzierungskosten, durch die dem Kreditinstitut (neben den eigenen Refinanzierungskosten) das Risiko des Schuldnerausfalls abgegolten wird, d.h. Kreditsicherheiten sind umso effizienter, je geringer ihre oftmals nicht unbeachtlichen Transaktionskosten sind . Die Notwendigkeit zur Besicherung von Krediten besteht umso mehr in einem wirtschaftlich als nicht ausreichend stabil gewertetem Umfeld, wie dies auch nach den Jahren des Umbruchs in der Russischen Föderation der Fall ist.

Je unkomplizierter und kostengünstiger sich die Einräumung und allfällige Verwertung also gestaltet, umso eher wird diese genutzt. Dies darf freilich nicht zulasten der Rechtssicherheit gehen. Das besitzlose Mobiliarpfandrecht spielt für Unternehmen eine wichtige Rolle, da es neben dem Vorteil der verhältnismäßig geringen Kosten dem Unternehmen als Pfandbesteller auch die weitere Nutzung der als Sicherheit dienenden Sache ermöglicht.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)129 - 133
FachzeitschriftWiRO Wirtschaft und Recht in Osteuropa
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505044 Gesellschaftsrecht
  • 505
  • 505013 Privatrecht
  • 505017 Rechtsvergleichung
  • 505030 Wirtschaftsrecht
  • 602

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