Registerpfandrecht an einem Unternehmen in der RF - Teil 2

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Zu den Besonderheiten des russischen Pfandrechts gehört die Betrachtung des Unternehmens als einheitlicher Vermögenskomplex sowie die Art seiner Verpfändung. Ein Unternehmen in diesem Kontext ist nicht die juristische Person, sondern ein Vermögenskomplex als Träger zivilrechtlicher Rechte und Pflichten. Insofern wird das Unternehmen als Vermögenskomplex als Immobilie angesehen. Das Unternehmenspfand ist in der Russischen Föderation daher im Gegensatz zu den anderen in dieser Serie behandelten Ländern als Unternehmenshypothek ausgestaltet. Es wird im Immobilienregister (und nicht im Pfandregister) eingetragen und umfasst neben den zum Unternehmen gehörenden Immobilien u.a. auch die dazugehörenden beweglichen Sachen.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)173 - 177
FachzeitschriftWiRO Wirtschaft und Recht in Osteuropa
Ausgabenummer6
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505044 Gesellschaftsrecht
  • 505
  • 505013 Privatrecht
  • 505017 Rechtsvergleichung
  • 505030 Wirtschaftsrecht
  • 602

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