Abstract
In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmern sind Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Dieser Verpflichtung kann sowohl durch die Bestellung betriebseigener oder externer Sicherheitsfachkräfte als auch durch die Inanspruchnahme eines sicherheitstechnischen Zentrums nachgekommen werden (§ 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz [ASchG]). Sicherheitsfachkräften obliegt die Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung sowie der Unterstützung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten.
Originalsprache | Deutsch |
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Typ | RDB Keywords |
Herausgeber (Verlag) | Manz |
Erscheinungsort | Wien |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 17 Dez. 2024 |