Abstract
Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen iSd § 9 Abs 1 Z 3 und 4 EStG. Die steuerlichen Bestimmungen in § 9 EStG erlauben die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, lassen aber viele Ansatz- und Bewertungsfragen offen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 73 - 76 |
Fachzeitschrift | DJA - Der Jahresabschluss |
Jahrgang | 2019 |
Ausgabenummer | 3 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 502033 Rechnungswesen
- 502038 Steuerlehre