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Spaltpilz Art 9 Abs 2 DSGVO. Zur Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten.

  • Corina Kruesz

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in Fachzeitschrift

Abstract

Die Frage der korrekten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Europäische Datenschutzausschuss sprach sich jüngst für eine kumulative Anwendung von Art 9 und 6 DSGVO aus. Für Verantwortliche ergeben sich dadurch nur wenige weitergehende Einschränkungen. Vielmehr profitieren sie von einer erhöhten Flexibilität und Rechtssicherheit bei einer Zweckänderung bei der Verarbeitung von sensiblen Daten.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Seiten (von - bis)107 - 110
FachzeitschriftDako - Datenschutz konkret
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

Zitat