Abstract
Die Frage der korrekten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Europäische Datenschutzausschuss sprach sich jüngst für eine kumulative Anwendung von Art 9 und 6 DSGVO aus. Für Verantwortliche ergeben sich dadurch nur wenige weitergehende Einschränkungen. Vielmehr profitieren sie von einer erhöhten Flexibilität und Rechtssicherheit bei einer Zweckänderung bei der Verarbeitung von sensiblen Daten.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Seiten (von - bis) | 107 - 110 |
| Fachzeitschrift | Dako - Datenschutz konkret |
| Ausgabenummer | 5 |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |
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