Abstract
Mit der Entscheidung des BGH vom 09.05.2017 zur Frage, ob ein Compliance Management System ein Indiz für das Fehlen des subjektiven Tatbestands einer potenziellen Steuerstraftat sein kann, wird die Diskussion um die Notwendigkeit eines Tax Compliance Management Systems und die Prüfung eines Tax CMS im Sinne des IDW PS 980 unterstützt. Fraglich ist jedoch, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) nach § 289 Abs. 5 HGB nicht bereits zu einer Konformität in Bezug auf die Prüfung eines Compliance-Systems führte. Was ein Tax Compliance System bewirken sollte, ist Inhalt des Aufsatzes. Ein Tax CMS auf die Frage nach dem subjektiven Straftatbestand zu reduzieren ist jedenfalls zu kurz gedacht.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 2061 - 2063 |
Fachzeitschrift | Der Betrieb |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2017 |