Subjektiv betriebsbedingte Massenkündigung? Sind personen- und verhaltensbedingte Kündigungen Auflösungen im Sinne des § 45a AMFG?

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftOriginalbeitrag in FachzeitschriftForschung

Abstract

Werden innerhalb kurzer Zeit mehrere Arbeitsverhältnisse aufgelöst, kann eine Massenkündigung vorliegen. Arbeitgeber, die Massenkündigungen vornehmen wollen, haben davor den Betriebsrat zu konsultieren (§ 109 Abs 1 Z 1a ArbVG) und die zuständige Geschäftsstelle des AMS gemäß § 45a Abs 1 AMFG über die geplanten Auflösungen zu informieren (Massenkündigungsschutz). Doch müssen Arbeitgeber dieses Verfahren selbst dann einhalten, wenn eine Massenkündigung nur bei der Berücksichtigung von personen- und verhaltensbedingten Kündigungen vorliegt?
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)138 - 144
Seitenumfang7
FachzeitschriftASoK, Arbeits- und Sozialrechtskartei
Jahrgang2023
Ausgabenummer4
PublikationsstatusVeröffentlicht - 17 Apr. 2023
Extern publiziertJa

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505001 Arbeitsrecht

Schlagwörter

  • Massenkündigung

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