Abstract
Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland lässt sich in verschiedenen, mitunter sehr stürmisch erlebten Phasen nachzeichnen, die den „Revolutionen“ der mit der „Industrie 4.0“ nun in eine vierte Etappe eintretenden Industriegeschichte (vgl. → Frenz) in ihrer Bedeutung zum Teil durchaus sehr nahe kommen. Verlief die Ablösung des „Hoflieferantentums“ durch die Etablierung der haushaltsrechtlich geprägten Vergaberegeln in Deutschland noch vergleichsweise unspektakulär (Burgi 2018a, S. 9 f.), wurde mit der Umsetzung der ersten europäischen Vergaberichtlinien im Jahre 1999 und dem damit einhergehenden Durchbruch des Wettbewerbsprinzips und des subjektiven Rechtsschutzes ein buchstäblich revolutionäres, das bis dahin geltende Vergaberechtssystem umwälzendes „Vergaberecht 2.0“ geschaffen. Geräuschärmer erfolgten die darauffolgenden Entwicklungen des Vergaberechts in den letzten Jahren bis zu der Novellierung 2016, die neben einigen Umgestaltungen vor allem die strategische Beschaffung zur Realisierung wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitischer Ziele in den Rang eines „neuen“, selbstständigen Vergabezwecks beförderte (vgl. Krönke 2016, S. 568 und S. 573 ff.). Deutlich umstürzender könnten demgegenüber wiederum die Veränderungen ausfallen, die sich als Folgen der gegenwärtig nicht nur auf das Vergaberecht, sondern auf sämtliche Rechtsgebiete einwirkenden Digitalisierung abzeichnen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Titel des Sammelwerks | Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft |
Herausgeber*innen | Walter Frenz |
Erscheinungsort | Deutschland |
Verlag | Springer |
Seiten | 381 - 401 |
ISBN (Print) | 978-3-662-58473-6 |
DOIs | |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |