Abstract
Der VfGH bestätigte die Verfassungskonformität der unterschiedlichen Abzinsungssätze bei langfristigen Rückstellungen. Zuvor hatte das BFG in mehreren Normprüfungsanträgen an den VfGH verfassungsrechtliche Bedenken gehegt, ob eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Abzinsungssätze bei langfristigen Rückstellungen (6 % bei Sozialkapitalrückstellungen vs 3,5 % bei sonstigen langfristigen Rückstellungen) sachlich gerechtfertigt wäre. Der VfGH billigte dem Gesetzgeber einen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum bei der Wahl der Höhe der Abzinsungssätze zu. Die Auswirkung auf das laufende Steueraufkommen sah der VfGH dabei als zentrale sachliche Rechtfertigung an.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Nummer | 30507 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 1 März 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht