VfGH: Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungskonform

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Abstract

Der VfGH hatte über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage zu entscheiden. Das BFG hegte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Heranziehung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage der GrESt bei Erwerben von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen des begünstigten Personenkreises (§ 4 Abs 2 GrEStG) und brachte dahingehend Normprüfungsanträge beim VfGH ein. Der VfGH verneinte die erhobenen Bedenken des BFG und wies die Anträge ab.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer32116
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 22 Feb. 2022

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 505012 Öffentliches Recht
  • 505026 Verfassungsrecht

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