Abstract
Der VfGH hatte über die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Sozialplanabfertigungen zu entscheiden. § 20 Abs 1 Z 8 EStG enthält seit dem AbgÄG 2014 (BGBl I 2014/13) ein Abzugsverbot für alle Formen von vom Arbeitgeber gewährten freiwilligen Abfertigungen iSd § 67 Abs 6 EStG, womit auch Sozialplanzahlungen darunterfallen. Der VfGH hat die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung von Sozialplanabfertigungen als gleichheitswidrig erkannt, weil sich diese nach ihrer Funktion und Zwecksetzung grundlegend von freiwilligen individuell vereinbarten Abfertigungen unterscheiden.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 32684 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Herausgeber (Verlag) | LexisNexis |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 20 Juni 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
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