Abstract
Der VfGH hob die rechtswidrige Gemeindeverordnung auf, weil die Gemeinde Wörgl keine finanziellen Belastungen aufgrund der Freizeitwohnsitze im Gemeindegebiet nachweisen konnte. Die Freizeitwohnsitzabgabe muss deshalb neu festgelegt werden.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 32729 |
Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 30 Juni 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505026 Verfassungsrecht