Abstract
Der VfGH hob die rechtswidrige Gemeindeverordnung auf, weil die Gemeinde Wörgl keine finanziellen Belastungen aufgrund der Freizeitwohnsitze im Gemeindegebiet nachweisen konnte. Die Freizeitwohnsitzabgabe muss deshalb neu festgelegt werden.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Nummer | 32729 |
| Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 30 Juni 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505026 Verfassungsrecht