Vorsteuerabzug bei Vermietung von (Luxus-)Immobilien an nahestehende Personen

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Abstract

Die steuerliche Behandlung von Immobilien, die von Körperschaften an nahestehende Personen (Gesellschafter, Stifter, Begünstigte) überlassen werden, ist seit Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Der VwGH hat nun in zwei Erkenntnissen (VwGH 7. 12. 2020, Ra 2020/15/0004, Ra 2020/15/0067) seine Rsp zum Vorsteuerabzug in solchen Konstellationen präzisiert. Der VwGH unterscheidet dabei drei Fallgestaltungen: a) die bloße Gebrauchsüberlassung, b) für „Luxusimmobilien“ die verdeckte Ausschüttung „an der Wurzel“ und c) die „normale“ verdeckte Ausschüttung („klassische“ verdeckte Ausschüttung). Da die Begründung des VwGH in beiden Erkenntnissen faktisch identisch ist, wird im Sachverhalt nur auf einen Fall (Ra 2020/15/0004) näher eingegangen (siehe zu Ra 2020/15/0067 zB Zorn, VwGH: Vorsteuerabzug bei Wohnungsvermietung der GmbH an ihren Gesellschafter, RdW 2021, 57 f).
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer31217
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 21 Juli 2021

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht

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