Abstract
Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Kosten einer medizinisch indizierten In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 1052 - 1054 |
Fachzeitschrift | Ecolex |
Ausgabenummer | 414 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2011 |