Abstract
Der VwGH erkannte, dass es bei Spekulationsgeschäften vor dem BBG 2011 auf den Abwicklungszeitpunkt ankommt. Das Schuldverhältnis eines Optionsvertrages wurde mit dem Erlöschen der Hauptverpflichtung abgewickelt, indem es zur Glattstellung durch das Ziehen einer Option oder durch den Verfall kommt. Ferner wertete der VwGH das Angeld als Stillhalterprämie des Optionsgebers
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 33480 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 3 Jan. 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505022 Steuerrecht
- 505004 Finanzrecht