Abstract
Der VwGH erkannte, dass der Ausschluss von Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten vom besonderen Steuersatz, die im Ausland über eine Bank abgewickelt werden, einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit darstellt. Um einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen, ist der besondere Steuersatz anzuwenden, sofern dadurch für den Steuerpflichtigen eine tatsächlich günstigere Besteuerung eintreten würde.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 32505 |
Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 9 Mai 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht