VwGH: Auch bei Regelbesteuerungsoption kein Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Valentin Bendlinger

Publikation: Populärwissenschaftliche Artikel (z.B. Magazine)Populärwissenschaftlicher Artikel

Abstract

Ein Steuerpflichtiger erklärt Einkünfte aus Kapitalvermögen, zieht die Regelbesteuerungsoption und macht Werbungskosten geltend. Die Behörde verweigert den Abzug. Der Steuerpflichtige erhebt Beschwerde und begehrt die Veranlagung des ermittelten Überschusses. Auch das BFG versagt den Abzug der Werbungskosten, woraufhin Erkenntnisbeschwerde beim VfGH erhoben wird. Dieser erkennt die behauptete Gleichheitswidrigkeit nicht und tritt die Beschwerde mit Beschluss (VfGH 24. 11. 2020, E 631-632/2020-7) an den VwGH ab.

VwGH 26. 5. 2021, Ra 2021/13/0036
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer31553
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 11 Okt. 2021

Zitat