VwGH: Aufwendung für Energetiker als außergewöhnliche Belastungen

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Abstract

Der VwGH erkannte, dass für die Geltendmachung von homöopathischen Präparaten als außergewöhnliche Belastungen eine Verordnung durch eine qualifizierte Person von Nöten ist. Ein Bioenergetiker mit Gewerbezulassung erfüllt diese Kriterien nicht.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer32573
ZeitschriftLexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 24 Mai 2022

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 505012 Öffentliches Recht

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