Abstract
Der VwGH erkannte, dass für die Geltendmachung von homöopathischen Präparaten als außergewöhnliche Belastungen eine Verordnung durch eine qualifizierte Person von Nöten ist. Ein Bioenergetiker mit Gewerbezulassung erfüllt diese Kriterien nicht.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 32573 |
Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 24 Mai 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht