Abstract
Der VwGH entschied kürzlich über die Besteuerung von vorwiegend in Russland tätigen Geschäftsführern einer österreichischen GmbH. Das Besteuerungsrecht für den Geschäftsführerbezug richtet sich grundsätzlich nach dem Tätigkeitsort (Art 15 Abs 1 DBA Russland). Nach Art 15 Abs 2 DBA Russland bleibt das Besteuerungsrecht an Geschäftsführervergütungen beim Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen, wenn sich der Empfänger der Einkünfte im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten aufhält. Zu klären ist, inwieweit bei Geschäftsführern Art 15 oder Art 16 DBA Russland einschlägig ist.
| Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
|---|---|
| Nummer | 31452 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 16 Sept. 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
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