Abstract
Die Mitbeteiligte, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, betrieb in einer Stadt hunderte Bedürfnisanstalten, wovon fast 90 % kostenfrei benützt werden konnten. Strittig war, ob die Mitbeteiligte den vollen Vorsteuerabzug für Wartungs- und Reinigungsleistungen geltend machen kann, obwohl der überwiegende Teil der Standorte unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde. Nach Ansicht des VwGH war ein Vorsteuerabzug nur in Höhe des unternehmerischen Anteils möglich.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Nummer | 36521 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Herausgeber (Verlag) | Lexis Nexis |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 19 März 2025 |