Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Anwendungsbereich der Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG iZm einer unterlassenen jährlichen AfA strittig war. Der Steuerpflichtige hatte vergessen, die Herstellungskosten zweier Häuser in das Anlageverzeichnis aufzunehmen und die AfA davon anzusetzen. Nach Bekanntwerden dieses Fehlers holte der Steuerpflichtige den AfA-Abzug gesammelt nach. Nach dem VwGH liegt die iZm einer Bilanzberichtigung erfolgende Vornahme von Zu- oder Abschlägen zur Erreichung des richtigen Totalgewinns im Ermessen der Behörde oder des Verwaltungsgerichts. Ist jedoch eine Bilanzberichtigung für verjährte Jahre auf besondere Sorglosigkeit bei der Bilanzierung zurückzuführen, wird dies den Abschlägen nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG entgegenstehen.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 33531 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 16 Jan. 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
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