Abstract
Der VwGH erkannte, dass eine Veräußerung gem § 24 EStG ohne Rückgriff auf § 37 EStG ausgelegt werden kann. Ferner ist für eine Tarifbegünstigung iSd § 37 Abs 5 Z 3 EStG die total Betriebsaufgabe nötig. Eine lediglich quotale Mitunternehmeranteilveräußerung berechtigt nicht zur Begünstigung.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 33914 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 14 Apr. 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505022 Steuerrecht