Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem Grundstücke zwischen Schwestern durch Realteilung ohne Ausgleichszahlung getauscht wurden. Das FA beurteilte diesen Tausch (durch Realteilung) als einen entgeltlichen Erwerb, die Steuerpflichtige als einen unentgeltlichen Erwerb. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis auf idente Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken ab, um eine wirtschaftliche Einheit zu bilden, die eine Realteilung nach § 843 ABGB ermöglichen.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 33543 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 17 Jan. 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht