Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem „frustrierte“ Planungskosten für eine nicht realisierte Gebäudeerrichtung einkünftemindernd geltend gemacht wurden, diese jedoch vom FA und BFG nicht anerkannt wurden. Nach Ansicht des VwGH sind solche vergeblichen Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorganges keine Herstellungskosten und fallen damit nicht unter die Herstellungsaufwendungen, die gem § 30 Abs 3 EStG bei Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen die Anschaffungskosten des Grundstücks erhöhen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 32273 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 25 März 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht