VwGH: Keine Drohverlustrückstellung im Hinblick auf Mietzins bei Verlustfilialen

Philipp Walter Scharizer

Publikation: Populärwissenschaftliche Artikel (z.B. Magazine)Populärwissenschaftlicher Artikel

Abstract

Der VwGH erkannte, dass für Filialen mit einem negativen Deckungsbeitrag keine Drohverlustrückstellungen gebildet werden dürfen. Das Absinken der Marktmiete und der daraus resultierende negative Deckungsbetrag stellt keine Einschränkung des Nutzens der Filialen dar und sind demnach keine Drohverlustrückstellungen zu bilden.
OriginalspracheDeutsch
Nummer32825
ZeitschriftLexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 21 Juli 2022

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 505022 Steuerrecht

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