Abstract
Der VwGH erkannte, dass für Filialen mit einem negativen Deckungsbeitrag keine Drohverlustrückstellungen gebildet werden dürfen. Das Absinken der Marktmiete und der daraus resultierende negative Deckungsbetrag stellt keine Einschränkung des Nutzens der Filialen dar und sind demnach keine Drohverlustrückstellungen zu bilden.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Nummer | 32825 |
| Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 21 Juli 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505022 Steuerrecht