Abstract
Der VwGH hatte über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Auflösung eines Mietkaufvertrages sowie die Berichtigung des Vorsteuerabzuges zu entscheiden. Der VwGH entschied, dass die Vertragsaufhebung als Rückgängigmachung einer Lieferung iSd § 16 Abs 3 Z 3 UStG zu qualifizieren war. Auch das Fehlen einer Rechnung führte nicht zur Versagung des Vorsteuerabzuges.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 3663416 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Herausgeber (Verlag) | Lexis Nexis |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 16 Apr. 2025 |