VwGH: Rückgängigmachung einer Lieferung und Vorsteuerberichtigung

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Abstract

Der VwGH hatte über die umsatzsteuerliche Behandlung einer Auflösung eines Mietkaufvertrages sowie die Berichtigung des Vorsteuerabzuges zu entscheiden. Der VwGH entschied, dass die Vertragsaufhebung als Rückgängigmachung einer Lieferung iSd § 16 Abs 3 Z 3 UStG zu qualifizieren war. Auch das Fehlen einer Rechnung führte nicht zur Versagung des Vorsteuerabzuges.
OriginalspracheDeutsch
Nummer3663416
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
Herausgeber (Verlag)Lexis Nexis
PublikationsstatusVeröffentlicht - 16 Apr. 2025

Zitat