VwGH: Rückstellung nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme

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Abstract

Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem vom GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer eine Rückstellung für Ersatzleistungsverpflichtungen gegenüber der GmbH dotiert wurde. Nach Ansicht des VwGH kommen solche Rückstellungen in Betracht, sofern der wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer den Gewinn aus der Geschäftsführertätigkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Die überwiegende Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme gilt es dabei zu prüfen.
OriginalspracheDeutsch
Nummer32905
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
Herausgeber (Verlag)LexisNexis
PublikationsstatusVeröffentlicht - 9 Aug. 2022

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505004 Finanzrecht
  • 505012 Öffentliches Recht

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