Abstract
Der VwGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem eine im Vermessungswesen tätige GmbH im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von einem Kfz an einen Dienstnehmer zur Haftung für ua Lohnsteuer herangezogen wurde. Für den Dienstnehmer wurde kein Sachbezug angesetzt, obwohl dieser Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung zurückgelegt hat. Die revisionswerbende Partei argumentierte, dass die Vermessungsgeräte am Vorabend verladen wurden, anschließend der Dienstnehmer mit dem Fahrzeug zu seinem Privathaus fuhr, um am nächsten Morgen direkt zum Ort der Vermessung zu fahren. Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis klar, dass auch die Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis bewirkt.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Nummer | 34221 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 4 Juli 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
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