Abstract
Der VwGH erkannte, dass Schweizer Einkünfte aus öffentlichen Kassen nur dann in Österreich besteuert werden dürfen, wenn die Tätigkeit in der Schweiz erbracht wurde. Aufgrund des engen Konnexes zur Schweiz subsumiert der VwGH, die für Schweizer Einrichtungen (Gerichte und Staatsanwaltschaften) in Österreich im Homeoffice erbrachten Tätigkeiten abkommensrechtlich als zur Gänze in der Schweiz ausgeübt.
Originalsprache | Deutsch |
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Nummer | 32967 |
Zeitschrift | Lexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 26 Aug. 2022 |