Abstract
Der VwGH bestätigte das Erkenntnis des BFG, dass der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung nicht im Kaufpreis erkennbar war, weil der Kaufpreis als objektiver Unternehmenswert durch die DCF-Methode ermittelt wurde. Demnach stellt dieser auch keine abstrakte Beeinflussung der Gegenleistung dar.
| Originalsprache | Deutsch |
|---|---|
| Nummer | 33818 |
| Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
| Publikationsstatus | Veröffentlicht - 24 März 2023 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505022 Steuerrecht
- 505053 Verwaltungsverfahrensrecht