VwGH zum Einbezug von im Ausland nicht abzugsfähigen Sozialversicherungsbeiträgen in den Progressionsvorbehalt

Valentin Bendlinger

Publikation: Populärwissenschaftliche Artikel (z.B. Magazine)Populärwissenschaftlicher Artikel

Abstract

Ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger bezog Einkünfte aus einer deutschen Rentenversicherung, deren Beiträge in Deutschland nicht abgezogen werden konnten. Die deutschen Pensionseinkünfte wurden im Rahmen des Progressionsvorbehalts in Österreich berücksichtigt. Nach erfolglosen Beschwerden beim BFG und VfGH, trat dieser die Entscheidung an den VwGH ab. In der erhobenen ao Revision wurde die Unionsrechtskonformität des Einbezugs der Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts bezweifelt. Der VwGH verneint das Vorliegen einer Beschränkung der Grundfreiheiten.

VwGH 2. 6. 2021, Ra 2020/15/0132
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Nummer31688
ZeitschriftLexisNexis Rechtsnews
PublikationsstatusVeröffentlicht - 11 Nov. 2021

Zitat