Abstract
Der VwGH hatte darüber zu entscheiden, ob nach einem Eigentümerwechsel der Mantelkauftatbestand erfüllt ist. Strittig war, ob im vorliegenden Fall neben den anderen Kriterien auch eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur eingetreten ist. Nach Ansicht des VwGH liegt diese vor, sodass es aufgrund der (unstrittigen) zusätzlichen Änderungen der organisatorischen Struktur und der Gesellschafterstruktur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die frühere Identität des Steuerpflichtigen nicht mehr gegeben ist.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Nummer | 31958 |
Zeitschrift | LexisNexis Rechtsnews |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 14 Jan. 2022 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht