Welche Konsequenzen hat es, wenn der Intermediär von der Meldeverpflichtung befreit ist (§ 11 EU-MPfG)?

Publikation: Beitrag in Buch/KonferenzbandBeitrag in Sammelwerk

Abstract

Unter dem Schlagwort „DAC 6“ ist in der gesamten Europäischen Union eine komplett neuartige Meldeverpflichtung für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden. Österreich hat diese Meldeverpflichtung im Rahmen des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) mit Juli 2020 umgesetzt. Sowohl Unternehmen als auch Berater sind demnach verpflichtet, verschiedenste Strukturen mit grenzüberschreitendem Element der Finanzverwaltung mittels Ad-hoc-Meldungen mitzuteilen. Eine Missachtung dieser Meldeverpflichtung kann zu hohen Strafen führen. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik sowie der vielen bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Auslegung der Regelungen stellt die neue „Echtzeitmeldung“ eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Das „SWI-Spezial Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle“ dient als Hilfestellung, um meldepflichtige Gestaltungen rechtzeitig zu erkennen und fristgerecht zu melden. Von einem Autorenteam aus Beratungspraxis, Wissenschaft und Finanzverwaltung verfasst, richtet sich das Werk an alle international tätigen Unternehmen sowie Berater.
OriginalspracheDeutsch (Österreich)
Titel des SammelwerksSWI Spezial: Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsmodelle
Herausgeber*innen Jann/Jerabek/Reither/Spanblöchl
ErscheinungsortWien
VerlagLinde Verlag
Seiten156 - 159
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)

  • 505003 Europarecht
  • 505004 Finanzrecht

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