Abstract
Das BFG hatte zu entscheiden, ob Gewinnausschüttungen aus stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit Dividenden- und Rückkaufsgarantie unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs 1 Z 1 KStG fallen oder als Zinsen aus Darlehensgewährung zu qualifizieren sind. Nach Ansicht des BFG stellen die in Rede stehenden Beträge aufgrund des Vorliegens einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung steuerfreie Beträge dar.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 199 - 203 |
Fachzeitschrift | BFG Journal (früher: UFS Journal) |
Ausgabenummer | 5 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 502033 Rechnungswesen
- 502038 Steuerlehre