Abstract
Im vorliegenden Fall war strittig, ob ein aus der privaten Grundstücksveräußerung resultierender Verlust bereits im Veranlagungsjahr, in dem das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde oder erst im folgenden Veranlagungsjahr, in dem dem Veräußerer der Kaufpreis zugeflossen ist, zu berücksichtigen ist. Das BFG hat in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung des VwGH den Ansatz des Verlustes im Veranlagungsjahr des Zuflusses des Kaufpreises bejaht.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 463 - 467 |
Fachzeitschrift | BFG Journal (früher: UFS Journal) |
Ausgabenummer | 11 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2020 |