Zum Erfordernis eines Kollisionskurators bei gemeinsamer Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Schutzbedürftigem

Publikation: Wissenschaftliche FachzeitschriftEntscheidungsbesprechung in Fachzeitschrift

Abstract

1. Eine denkbare, aber noch in keiner Weise konkret indizierte Möglichkeit, dass es später zu einem Interessenkonflikt kommen könnte, reicht nicht hin, um allein aufgrund der gemeinsamen Gesellschafterstellung von Obsorgeberechtigtem und Kind die Bestellung eines Kurators rechtfertigen zu können.

2. Es muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Obsorge entsprechend den Interessen des Kindes ausgeübt wird.

3. Auch bei einer Beteiligung von Obsorgeberechtigtem und Kind an einer Gesellschaft ist grundsätzlich ein Interesseneinklang zu erwarten, ist doch das Wohlergehen der Gesellschaft im Interesse beider.
OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)313-316
FachzeitschriftDer Gesellschafter - Zeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht (GesRZ)
Jahrgang2022
Ausgabenummer5
PublikationsstatusVeröffentlicht - 14 Nov. 2022

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