Abstract
Die Whistleblower-Richtlinie ist grundsätzlich bis zum 17. Dezember 2021 in österreichisches Recht umzusetzen. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet Sorge zu tragen, dass interne und externe Meldekanäle geschaffen und Whistleblower geschützt werden. Der Anwendungsbereich der Whistleblower-Richtlinie ist zwar weit, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nicht umfassend. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Whistleblower-Richtlinie über ihren Anwendungsbereich hinaus in österreichisches Recht umgesetzt werden soll bzw muss.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Seiten (von - bis) | 2 - 12 |
Fachzeitschrift | Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht |
Jahrgang | 48 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 506
- 505003 Europarecht