Abstract
Die Einführung eines befristeten Verlustrücktrags im Rahmen des KonStG 2020 war wohl die ertragsteuerlich interessanteste Reaktionsmaßnahme des Steuergesetzgebers auf die COVID-19-Krise. Um den entlastenden Liquiditätseffekt
zu beschleunigen, wurde mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung
und der dort geregelten Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage eine vorzeitige Berücksichtigung voraussichtlicher Verluste 2020 vorgesehen. Die Literatur befasste sich bereits umfassend mit dem Thema. Dieser Beitrag behandelt in der Literatur und Praxis aufgeworfene Zweifelsfragen.
zu beschleunigen, wurde mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung
und der dort geregelten Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage eine vorzeitige Berücksichtigung voraussichtlicher Verluste 2020 vorgesehen. Die Literatur befasste sich bereits umfassend mit dem Thema. Dieser Beitrag behandelt in der Literatur und Praxis aufgeworfene Zweifelsfragen.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
---|---|
Seiten (von - bis) | 394 - 400 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK) |
Jahrgang | 96 |
Ausgabenummer | 6 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505004 Finanzrecht
- 505012 Öffentliches Recht