Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Suche nach möglichen Rechtfertigungen für zwingende Bestimmungen im Privatrecht. Da das Privatrecht stark vom Prinzip der Privatautonomie geprägt ist, werfen zwingende Bestimmungen die grundsätzliche Frage auf, ob diese wirklich notwendig sind. In der Arbeit wird gezeigt, dass zwingende Bestimmungen anhand verschiedener rechtsökonomischer Beurteilungsmaßstäbe analysiert werden können.
So kann eine zwingend ausgestaltete Sachmängelgewährleistung (§§ 922 bis 933 ABGB), welche § 9 KSchG für Verbrauchergeschäfte festlegt, die Möglichkeiten des Übergebers einschränken auf seine gute Leistungsqualität hinzuweisen (Signalling).
Dies könnte eine unerwünschte negative Selektion und somit Ineffizienzen am Markt zur Folge haben. Die Arbeit verbindet den Aspekt des Signallings im Gewährleistungsrecht mit den Erkenntnissen der Verhaltensökonomie und kommt zum Ergebnis, dass zwingende Gewährleistungsbestimmungen teilweise notwendig sind, um Ineffizienzen entgegenzuwirken.
So kann eine zwingend ausgestaltete Sachmängelgewährleistung (§§ 922 bis 933 ABGB), welche § 9 KSchG für Verbrauchergeschäfte festlegt, die Möglichkeiten des Übergebers einschränken auf seine gute Leistungsqualität hinzuweisen (Signalling).
Dies könnte eine unerwünschte negative Selektion und somit Ineffizienzen am Markt zur Folge haben. Die Arbeit verbindet den Aspekt des Signallings im Gewährleistungsrecht mit den Erkenntnissen der Verhaltensökonomie und kommt zum Ergebnis, dass zwingende Gewährleistungsbestimmungen teilweise notwendig sind, um Ineffizienzen entgegenzuwirken.
Originalsprache | Deutsch (Österreich) |
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Gradverleihende Hochschule |
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Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2016 |
Österreichische Systematik der Wissenschaftszweige (ÖFOS)
- 505031 Zivilrecht