Das Kollektiv als Schöpfer

Activity: Talk or presentationScience to science

Description

Das Recht des Geistigen Eigentums, allen voran das Urheberrecht, steht vor einer neuen Herausforderung, den "Crowd Creations". Es handelt sich dabei oftmals um urheberrechtlich schutzfähige Werke, die von einer enormen Personenzahl geschaffen werden. Jeder der zu einem Werk einen eigenschöpferischen Beitrag leistet, wird Miturheber - ob er will oder nicht. Doch was ist, wenn nur das "große Ganze" als Werk schutzfähig ist, aber die Beiträge der einzelnen Personen für sich genommen keine Originalität aufweisen? Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass gerade bei Crowd Creations das Verwertungsinteresse und oft sogar das persönlichkeitsrechtliche Interesse des Einzelnen im Verhältnis zu den unzähligen Mitschöpfern gegen Null gehen. Es stellen sich daher die Fragen, wem Crowd Creations "gehören" sollen und welche rechtlichen Herausforderungen de lege lata bzw welche Gestaltungspotenziale de lege ferenda bestehen.
Period28 Aug 2012
Event titleOpen Commons Kongress: Leben und Zusammenarbeiten mit digitalen Gemeingütern
Event typeUnknown
Degree of RecognitionNational

Austrian Classification of Fields of Science and Technology (ÖFOS)

  • 505003 European law
  • 505
  • 505005 Intellectual property
  • 505016 Legal theory
  • 505015 Legal informatics
  • 505031 Civil law
  • 505030 Commercial law