Vienna University of Economics and Business Administration
Ziel des Forschungsprojekt ist, Gründe von EigentümerInnen für die Ernennung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat zu erforschen, sowie aus Sicht der EigentümerInnen notwendige Qualifikationen, um als Aufsichtsrat/rätin geeignet zu sein. Darüber hinaus ist auch die Frage, welche Aufgabe Aufsichtsräte nach Ansicht der EigentümerInnen haben und wie sich dies auf die Zusammenarbeit von EigentümerIn und Aufsichtsräten auswirkt. Die Rolle von Vertrauen und gegenseitigem Informationsaustausch soll ebenfalls Gegenstand der Erhebung sein.
Im Rahmen des hier vorgeschlagenen Forschungsprojektes sollen die Aufsichtsratsgremien dreier Familienunternehmen im Mehrheitseigentum qualitativ untersucht werden. Dazu werden die EigentümerInnen der Unternehmen zu den Aufsichtsräten befragt. Die Beschränkung auf Unternehmen im Mehrheitseigentum führt dazu, dass man davon ausgehen kann, dass der/die MehrheitseigentümerInnen den Aufsichtsrat als oberstes Kontrollorgan der operativen Unternehmensführung strategisch auswählt oder dem Aufsichtsrat unter Umständen selbst angehört. Da es in Österreich sehr unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaften, insbesondere was die Zusammensetzung der Kapitaleigner betrifft, scheint die Beschränkung auf Unternehmen im Mehrheitseigentum eine gangbare Variante zu sein, um unterschiedliche Fallbeispiele im Sinn der „Minimierung von Unterschieden“ (Glaser & Strauss, 1967) vergleichen zu können.