Project Details
Description
Die Europäische Gemeinschaft hat sich mit ihrem Gründungsvertrag konstituiert und ist deshalb grundsätzlich auf eine weitgehende Identität mit der dort begründeten Struktur verpflichtet. Der Gemeinschaft bleibt aber im Rahmen ihrer Organisationskompetenz ein bestimmter Gestaltungsspielraum, der seit den 90er Jahren im Zuge integrationspolitischer Entwicklungen sukzessive stärker genutzt wurde, um selbständige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Aufgaben in verschiedensten Bereichen wahrnehmen, zu gründen. Diese Organisationseinheiten, die nicht ausdrücklich im EGV genannt werden, sondern ihre Grundlage im Sekundärrecht (in einer Gründungsverordnung) haben, werden unter dem Begriff Gemeinschaftagenturen zusammengefasst; ihnen ist diese Untersuchung gewidmet.
Die Arbeit verfolgt den Anspruch, die Gemeinschaftsagenturen im Hinblick auf drei Problembereiche zu untersuchen: ihre demokratische Legitimation, die Gewährleistung von Rechtschutz gegenüber ihren Handlungen und die Haftung für den bei Wahrnehmung ihrer Tätigkeit entstandenen Schaden.
Die Arbeit verfolgt den Anspruch, die Gemeinschaftsagenturen im Hinblick auf drei Problembereiche zu untersuchen: ihre demokratische Legitimation, die Gewährleistung von Rechtschutz gegenüber ihren Handlungen und die Haftung für den bei Wahrnehmung ihrer Tätigkeit entstandenen Schaden.
Status | Active |
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Effective start/end date | 27/01/06 → … |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (OEFOS)
- 505003 European law
- 505012 Public law
- 505028 Administrative law
- 505026 Constitutional law