Optimierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen im Hinblick auf die Deponieverordnung ab 2004

  • Bach, Heinz (Researcher)
  • Vogel, Gerhard (Researcher)
  • Weber, Andreas (Researcher)

    Project Details

    Financing body

    City of Vienna, Municipal Department 48

    ARGE Österreichische Abfallverbände

    Österreichischer Städtebund

    Österreichischer Gemeindebund

    Description

    Vor dem Hintergrund der ab 2004 (2008) in vollem Umfang wirksam werdenden Deponieverordnung haben die ARGE Österreichische Abfallverbände, die Stadt Wien (MA 48), der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund eine Studie über die Optimierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen ausarbeiten lassen. Eine wesentliche Wirkung der Deponieverordnung wird sein, daß die heizwertreichen Bestandteile von Restabfällen künftig einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Da die Restabfälle noch erhebliche Anteile an Verpackungsabfällen enthalten, kann die energetische Verwertung dieser Bestandteile als ein wesentlicher Beitrag der öffentlich-rechtlich finanzierten Restabfallentsorgung zur Erfüllung der Verwertungsziele für Verpackungsabfälle angesehen werden. Deshalb ist die bisher praktizierte Form der getrennten Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu hinterfragen, auf Optimierungspotentiale zu untersuchen und im Sinne einer leistungsgerechten Zuordnung von Lizenz-Einnahmen anzupassen.



    Der Untersuchungsumfang der Studie bezieht sich in den grundsätzlichen Erkenntnissen und Aussagen auf die Verpackungsabfälle Kunststoffe und Materialverbunde (Leichtverpackungen), Metalle, Papier und Glas, wobei im Konkreten der Schwerpunkt der Arbeit im Bereich der Leichtverpackungen liegt.



    Da die Sammlungs- und Entsorgungskosten überwiegend vom Volumen abhängen, verursachen die Leichtverpackungen die höchsten Kosten, sowohl in der Getrenntsammlung des ARA-Systems, als auch in der Systemabfuhr der Gebietskörperschaften. Ein Vergleich der beiden Entsorgungswege zeigt, daß die Mitsammlung im Restmüll mit anschließender energetischer Verwertung wesentlich kostengünstiger ist. Die Gebietskörperschaften könnten somit im Zuge der Umsetzung der Deponieverordnung einen kostensenkenden Beitrag zur Erreichung der Verwertungsziele leisten. Voraussetzung ist jedoch eine leistungsgerechte Vergütung.

    StatusFinished
    Effective start/end date1/10/0224/01/03

    Collaborative partners

    Austrian Classification of Fields of Science and Technology (OEFOS)

    • 207111 Environmental engineering
    • 207101 Waste engineering
    • 502042 Environmental economics