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Description
Österreich ist wieder eine beliebte Wintersportdestination für Gäste aus der Russischen Föderation: Die Wintersaison 2017/18 brachte Österreich einen beachtlichen Gästezuwachs aus der Russischen Föderation Russland (+12% bzw. ein Plus von 86.900 Nächtigungen ). Im Zuge des aktiv ausgeübten Wintersports und der damit verbundenen Sportverletzungen stellt sich die Frage nach den russischen Haftungsregelungen, die aufgrund von speziellen Konstellationen nach dem anzuwendenden Internationalen Privatrecht auch in österreichischen Gerichtsverfahren von Relevanz sein können.
Die rechtliche Geltendmachung von Schmerzensgeld hat in der Russischen Föderation keine sehr lange Tradition: Die Möglichkeit zur schadenersatzrechtlichen Kompensation von immateriellen Schäden, also Ersatz für seelisches und körperliches Leid, das Personen aufgrund von deliktischen Handlungen zugefügt wird, wurde auf dem Gebiet der Russischen Föderation erst kurz vor dem Zerfall der Sowjetunion wieder - als Fortsetzung vorrevolutionärer Gedankenansätze - diskutiert. Zu Sowjetzeiten wurde der Ersatz des Nichtvermögensschadens kategorisch abgelehnt : Der dem psychischen Zustand einer Person zugefügte Schaden sowie deren seelisches und körperliches Leid wurden nach sowjetischem Recht als nicht in Geld ersatzfähig gesehen und daher nicht ersetzt .
In den frühen 1990er Jahren wurde in der Sowjetunion im Zuge der umfassenden Wirtschafts- und Rechtsreformen mit der Reformierung des Zivilrechts begonnen. Der Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für immateriellen Schaden, d. h. Schaden nicht vermögensrechtlicher Art, wurde erstmals wieder eingeführt.
Die rechtliche Geltendmachung von Schmerzensgeld hat in der Russischen Föderation keine sehr lange Tradition: Die Möglichkeit zur schadenersatzrechtlichen Kompensation von immateriellen Schäden, also Ersatz für seelisches und körperliches Leid, das Personen aufgrund von deliktischen Handlungen zugefügt wird, wurde auf dem Gebiet der Russischen Föderation erst kurz vor dem Zerfall der Sowjetunion wieder - als Fortsetzung vorrevolutionärer Gedankenansätze - diskutiert. Zu Sowjetzeiten wurde der Ersatz des Nichtvermögensschadens kategorisch abgelehnt : Der dem psychischen Zustand einer Person zugefügte Schaden sowie deren seelisches und körperliches Leid wurden nach sowjetischem Recht als nicht in Geld ersatzfähig gesehen und daher nicht ersetzt .
In den frühen 1990er Jahren wurde in der Sowjetunion im Zuge der umfassenden Wirtschafts- und Rechtsreformen mit der Reformierung des Zivilrechts begonnen. Der Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für immateriellen Schaden, d. h. Schaden nicht vermögensrechtlicher Art, wurde erstmals wieder eingeführt.
Financing body
WU
Status | Finished |
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Effective start/end date | 1/09/18 → 31/12/18 |
Austrian Classification of Fields of Science and Technology (OEFOS)
- 505031 Civil law