Anforderungen an die Überwachungsaufgaben von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Arbeitskreis Externe und interne Überwachung der Unternehmung (AKEIÜ) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.

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Abstract

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde § 107 Abs. 3 Satz 2 in das AktG neu eingefügt, wonach der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten und Aufgaben auf diesen übertragen kann. Dazu zählt insbesondere die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Im vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung dieser Neuregelung für die praktische Aufsichtsrats- bzw. Prüfungsausschusstätigkeit konkretisiert.
Original languageGerman (Austria)
Pages (from-to)1279-1279
Number of pages1
JournalDer Betrieb
Volume62
Publication statusPublished - 2009

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